Unser Unternehmen

Langjährige Erfahrung und ein fundiertes Wissen in der gesamtsteuerlichen Betreuung zeichnen unsere Arbeit aus. Unser Ziel ist eine kontinuierliche und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Zu meiner Person – Nach dem erfolgreichen Abschluss meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolvierte ich 1993 die Prüfung zur Steuerfachwirtin. Vom Beginn meiner Ausbildung bis zu meiner Steuerberaterprüfung arbeitete ich in einem Maintaler Steuerbüro. Als Steuerfachwirtin hatte ich gleichzeitig die Position der Geschäftsführerin inne. Seit meinem Steuerberaterexamen im Jahr 2004 betreibe ich nun eine eigene Steuerkanzlei in Frankfurt und Hanau.

Über die Jahre ist unsere Kanzlei auf 25 Mitarbeiter gewachsen und hat ihren Tätigkeitsbereich stark erweitert. Wir bieten unseren Mandanten ein junges und erfahrenes Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten, Betriebswirten, Steuerfachangestellten, und Bürokaufleuten.

Über 1.000 Mandaten, mit unterschiedlichen Anforderungen von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zur elektronischen Bilanz, zählen inzwischen zum festen Kundenstamm der Kanzlei. Seit Gründung bildet die Kanzlei Steuerfachangestellte, Bürokaufleute und Studenten in dualen Studiengängen aus, die alle erfolgreich abschließen und nach ihrer Ausbildung das Team erweitern. Ein wesentliches Merkmal der Steuerkanzlei ist ihre personelle Kontinuität und eine familiäre Atmosphäre.

Unsere Leistungen

Gründungs- und Steuerberatung

Die richtige Beratung beginnt bereits vor dem Start. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bis zur Beratung bei laufenden Sachverhalten. Bei der Lösung von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen sind wir für Sie da.

Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die buchhalterische Erfassung Ihres Tagesgeschäfts ist unser Tagesgeschäft. Als digitales Office bieten wir unseren Service selbstverständlich auch papierlos an. Alle Unterlagen können bequem über App oder PC hochgeladen und von uns verarbeitet werden. Auch stehen wir Ihnen für Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Verfügung und betreuen Sie in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

Steuererklärungen & Jahresabschlüsse

Wir behalten Abgabefristen im Auge und reichen alle Steuererklärungen fristgerecht ein. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse greifen wir auf über 35 Jahre Erfahrung zurück und stehen Ihnen zur Seite – sowohl bei vereinfachten Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG, bis hin zur Erstellung von konsolidierten Konzernbilanzen.

Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht

Als Ihr Bevollmächtigter kümmern wir uns um alle Belange vor den Finanzbehörden. Angefangen bei der Prüfung und Anfechtung von Steuerbescheiden, über die Begleitung von Betriebsprüfungen bis zu Ihrer Verteidigung vor dem Finanzgericht – Als verlässlicher Partner stehen wir an Ihrer Seite.

Steuerung Ihres Unternehmens

Zu einer starken Partnerschaft gehört stetige Kommunikation. Deshalb bleiben wir in Kontakt. Betriebliche Kennzahlen besprechen wir in regelmäßigen Zeitabständen. Gemeinsam erarbeiten wir für Ihr Unternehmen die richtige Lösung im richtigen Moment – und nicht wenn es zu spät ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Steuern zu steuern.

All-in-One Office – Lösungen

In Kooperation mit unserem Partnerbüro für Office-Lösungen stehen wir Ihnen für viel mehr als Steuerberatung zur Verfügung. Angefangen bei der Vermietung von Business-Adressen, über Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens bis zu laufenden Bürotätigkeiten (wie z.B. laufende Korrespondenz mit diversen Behörden) – bei uns erhalten Sie die Komplettlösung.

Unsere Mitarbeiter

Mit zunehmender Komplexität unserer Geschäftsfelder steigen die Anforderungen an unsere Mitarbeiter.
Zentraler Bestandteil unserer Personalpolitik ist die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung und die Förderung beim Abschluss der Berufsexamina.
Ziel unserer Personalpolitik ist, unsere Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner für unsere Mandanten einzusetzen.
Deshalb fördern wir mit besonderer Aufmerksamkeit die persönliche und fachliche Entwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.

Kanzleileitung

Hatice Ҫavuş

Steuerberaterin

Can Hasret Ҫavuş

Steuerberater

Ezgi Ҫavuş

Steuerassistentin (B.Sc.)
35

Jahre Erfahrung

1000

Zufriedene Mandanten

24

Motivierte Mitarbeiter

Karriere / Jobs

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

> Steuerfachangestellte (m/w/d)

> Auszubildende im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

> Auszubildende im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement

> Werkstudenten (20h/Woche)

 

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf, einschlägiger Urkunden sowie Ihren Gehaltsvorstellungen an:

Steuerkanzlei Cavus
Hd. Hr. Stb. Can Hasret Ҫavuş
Osthafenplatz 16
60314 Frankfurt
info@steuerkanzlei-cavus.de
069-94340570

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

  • In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden
    von DATEV am 15. April 2026 um 14:20

    Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24).

  • Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
    von DATEV am 15. April 2026 um 14:10

    Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig ist (Az. 5 A 1027/25).

  • Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
    von DATEV am 15. April 2026 um 13:42

    Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 1985/22 F).

  • § 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
    von DATEV am 15. April 2026 um 13:40

    Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 64/23 E).

  • Rechtsanwalt darf bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandantenforderungen nicht verweigern
    von DATEV am 15. April 2026 um 13:39

    Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 14 V 232/26 AO).